Die Bundesregierung entwirft zurzeit einen neuen Erlass, um die Transparenzpflicht für die Unternehmen in Europa zu optimieren. In diesem Zugsammenhang möchte sie vor allem die Anwendung der Kryptowerten wie den Bitcoin und anderen digitalen Währungen in Deutschland überarbeiten. Hierbei ist vorgesehen, dass jedes Bankgeschäft mit einem Wert von über 1.000 Euro meldepflichtig gestaltet wird.

Die Höchstgrenze bei den Kryptozahlungen

In Bezug auf die Geldwäscheprävention und der Bekämpfung von Terrorismus plant die Bundesregierung neue Schritte, um die Nutzung von Kryptowerten abzuschwächen. Dies geht aus der Meldung der Bundesregierung auf eine Anfrage des Finanzexperten Frank Schäffler von der FDP hervor. Solche Kryptotransaktionen, welche ein Handelsvolumen von 1.000 Euro überschreiten, sollen daher in Zukunft meldepflichtig werden. So möchte die Regierung die Anonymität der Zahlungen mit Kryptowährungen einschränken. Das wird ihr aber nicht gelingen, sondern die Verwahrer und die Wallet-Anbieter lediglich ins Ausland treiben. Zugleich wird Rechtsunsicherheit eine der Folgen sein. Die Abwehr gegen Kryptowährungen ist wichtiger Teil der wirtschaftlichen Repression der Bundesregierung. Erst vor etwa einem Jahr ist die Anonymität der Goldgeschäfte auf 2.000 Euro vermindert worden. Bei den Assets geht die Bundesregierung nun noch darüber hinaus.

Die Bedeutung der Maßnahme für die Terrorfinanzierung

Die schriftliche Anfrage ist ein wichtiges Werkzeug für die Abgeordneten der Opposition. Stellt nun ein Abgeordneter, wie der Politiker Schäffler, eine derartige Anfrage an die Bundesregierung, erhält dieser eine verbindliche und schriftliche Antwort. Vor einiger Zeit hat Schäffler eine solche Anfrage zur Regelung von Bargeld gestellt und hatte hierbei zugleich nach den Kryptoassets gefragt.

Durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmung der Vierten Geldwäscherichtlinie im Januar 2020 hat die Regierung schon damit begonnen, Regelungen für die Eindämmung der Verwendung von Kryptoassets bei der Finanzierung des Terrorismus und der Geldwäsche anzugeben. Diese Herrschaft für die Prävention der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche wird stetig weiterentwickelt. Daher ist derzeit zum Beispiel die „Anpassung der Obergrenzen für sporadische Kryptowertetransfers an die Hinweise der Financial Action Task Force beschlossenen Finanzinformations- und Transparenzregistergesetz vorgesehen.